Aufstellvorrichtungen
Rohrpfosten
- Ausführung und Anforderungen von Aufstellvorrichtungen werden in der IVZNorm 2007 beschrieben. Es sind hierbei Stahlrohre der Qualität S235 JR G2 (vormals ST 37-2) zu verwenden. Für die Auswahl der Stahlsorte und die Bemessung gilt DIN18800, Teil 1. Für Aluminiumrohre mussder Werkstoff nach DIN EN 485 gewählt werden
- Bodenfreiheiten: (siehe VwV-StVO, RAS-Q/83, RAL-Q)
bei Hochaufstellung: 2.000 mm
über Rad- und Fusswegen: 2.250 mm
bei Tiefaufstellung: 1.000 mm
auf Verkehrsinseln: 600 mm - Die Bodenfreiheit errechnet sich wie folgt:
750 mm Einbindetiefe + Bodenfreiheit + Schildhöhe = Rohrlänge
Beispiel: Dreieck 900 mm SL an Radwegen: 750 mm + 2.250 mm + 750 mm = 3.750 mm Rohrlänge
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Rohrrahmen
- Im Zuge der Umsetzung der europäischen Normung wurde eine Überarbeitung der IVZ-Norm notwendig. Diese Überarbeitung basiert auf den Anforderungen aus der DIN EN 12899-1, -4 und -5, sowie der TL VZ (technischen Lieferbedingung Verkehrszeichen) und berücksichtigt die entsprechenden
Änderungen, welche in der neuen IVZ - Norm zusammengefasst wurden.
- Mit einer Veröffentlichung der harmonisierten EN 12899-1 müssen Aufstellvorrichtungen für Verkehrszeichen das CE-Zeichen tragen und mit den Anforderungen aus der EN 12899-1 übereinstimmen.
- Der Beschaffer von
Verkehrszeichen und deren Aufstellvorrichtungen kann davon ausgehen, dass die in der IVZ-Norm beschriebenen Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
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